Was die drei Formblätter enthalten
Die Formblätter stammen aus dem Vergabe- und Vertragshandbuch für die Baumaßnahmen des Bundes (VHB) und werden auch von Ländern und Kommunen verwendet. Mit ihnen legt der Bieter offen, wie sein Preis zustande kommt.
- EFB-Preis 221 – Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation: Mittellohn, Lohnzusatz- und Lohnnebenkosten, Kalkulationslohn sowie die Zuschläge für Baustellengemeinkosten, Allgemeine Geschäftskosten, Wagnis und Gewinn. Ergebnis ist unter anderem der Verrechnungslohn.
- EFB-Preis 222 – Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme: für Betriebe, die ihre Gemeinkosten nicht über feste Zuschlagssätze, sondern über die Angebotsendsumme verteilen.
- EFB-Preis 223 – Aufgliederung der Einheitspreise: je Position Zeitansatz, Lohn, Stoffe, Geräte und Sonstiges, die zusammen den Einheitspreis ergeben.
- In der Regel wird 221 oder 222 verlangt, je nach Kalkulationsverfahren. Das 223 wird häufig nur für ausgewählte Positionen oder erst nach Angebotsöffnung angefordert.
Der typische Engpass: Das 223 wird nachgefordert
Ist kein 223 mit dem Angebot verlangt, kalkulieren viele Betriebe mit einer Summenkalkulation und tragen nur den Einheitspreis in die GAEB-Datei ein. Liegt das Angebot dann vorn und der Auftraggeber fordert das 223 nach, muss jeder Einheitspreis nachträglich in Lohn, Stoffe und Geräte zerlegt werden – oft unter Frist und mit dem Taschenrechner.
Dabei steht der Einheitspreis fest. Die Aufgliederung muss genau diesen Betrag ergeben, zum Verrechnungslohn aus dem 221 passen und in sich schlüssig sein. Denn die Urkalkulation ist später die Grundlage, wenn über Nachträge verhandelt wird.
Rechenbeispiel: Rückrechnung vom festen Einheitspreis
Eine Position „Einbauschrank“ wurde mit 2.480,00 € angeboten. Die eigene Kalkulation kam auf 1.934,40 €: 14 Stunden, 820 € Material, 60 € Geräte. Laut 221 beträgt der Verrechnungslohn 64,00 €/h, der Zuschlag auf Stoffe und Geräte 18 %.
Die Differenz von 545,60 € wird im Verhältnis der eigenen Kalkulation auf die Kostenarten verteilt. Der Lohn wird so gerundet, dass er genau Zeitansatz × Verrechnungslohn entspricht. Den Rest teilen sich Stoffe und Geräte, bis die Summe auf den Cent stimmt.
| Eigene Kalkulation | 223 aus festem EP | |
|---|---|---|
| Zeitansatz | 14,00 h | 17,95 h |
| Lohn (× 64,00 €/h) | 896,00 € | 1.148,80 € |
| Stoffe | 967,60 € | 1.240,44 € |
| Geräte | 70,80 € | 90,76 € |
| Einheitspreis | 1.934,40 € | 2.480,00 € |
So nimmt Ihnen werkAI das ab

- 1Bepreiste GAEB-Datei (D84/X84) hochladen oder direkt aus der Kalkulation übernehmen.
- 2Verrechnungslohn und Zuschläge aus Ihrem 221 bzw. 222 übernehmen.
- 3Aufteilung je Position aus der Stückliste oder aus typischen Anteilen je Positionsart ableiten, bei Bedarf den Lohnanteil verschieben.
- 4221, 222 und 223 als PDF und Excel ausgeben – jede Position auf den Cent gleich dem Einheitspreis.
Vergleiche
Automatisch vs Taschenrechner
Bei 80 Positionen heißt Rückrechnen per Hand 80-mal aufteilen, runden und gegenprüfen. Automatisch stimmt jede Zeile auf den Cent und passt zum 221.
Vorwärts und rückwärts
Vorwärts entstehen die Formblätter direkt aus der Kalkulation. Rückwärts gehen sie von einem festen Einheitspreis aus – auch dann, wenn das Angebot schon abgegeben ist.
Einzelprogramm vs Gesamtablauf
Ein reines EFB-Programm löst den letzten Schritt. Im LV-Kalkulator hängen Mengen, Kalkulation, GAEB-Datei und EFB an einem Datenstand.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen EFB 221 und 222?
Das 221 gilt für die Zuschlagskalkulation mit festen Zuschlagssätzen auf die Einzelkosten. Das 222 gilt für die Kalkulation über die Endsumme, bei der die Gemeinkosten als Betrag auf die Angebotssumme umgelegt werden. Abgegeben wird das Blatt, das zu Ihrem Kalkulationsverfahren passt.
Muss die Summe im 223 genau dem Einheitspreis entsprechen?
Ja. Lohn, Stoffe, Geräte und Sonstiges ergeben zusammen den angebotenen Einheitspreis. Der Lohnanteil sollte außerdem dem Zeitansatz mal dem Verrechnungslohn aus dem 221 entsprechen.
Kann ich das 223 nach der Angebotsabgabe noch erstellen?
Ja. Dafür wird es aus den festen Einheitspreisen des Angebots zurückgerechnet. werkAI kann dazu eine bereits bepreiste GAEB-Datei einlesen.
Welche Rolle spielt das 223 bei Nachträgen?
Die Aufgliederung ist Teil der Urkalkulation. Bei Mengenänderungen und geänderten Leistungen wird häufig auf ihrer Grundlage über neue Preise verhandelt. Deshalb lohnt es sich, die Anteile bewusst und nachvollziehbar zu setzen.
In welchen Formaten gibt werkAI die EFB-Blätter aus?
Als PDF zum Einreichen und als Excel zum Weiterbearbeiten.